Kosten

 

Ich bin aufgrund standesrechtlicher Vorschriften verpflichtet, gemäß dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) oder den AHK (Autonome Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte) abzurechnen.

Das bedeutet daher für Ihre Kosten:

1.) Vereinbarung eines Fixhonorars (z. B. bei Vertragserrichtungen)

2.) Abrechnung nach aufgewendeter Zeit. Es wird in diesem Fall ein fixer Stundensatz (Kosten einer Stunde Arbeit) vereinbart.

3.) Abrechnung nach den Bestimmungen des RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und der AKH (Autonome Honorarkriterien). In diesen beiden (den häufigsten) Fällen werden alle erbrachten Leistungen (Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Kommissionen udgl.) auf Grund der gesetzlichen Tarife und der jeweiligen Bemessungsgrundlagen (Höhe des Streitwertes) errechnet und sodann saldiert. Hiezu kommt der Einheitssatz (ES), welcher zwischen 50 % und 240 % beträgt, sowie die Barauslagen (Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren, Fahrtkosten, Kopien udgl.) und die UST.

 

Datenschutzerklärung